Silberne Raute



Die Ehrenamtskommission des Bayerischen Fußball-Verbandes hat im November 1998 die „Silberne Raute“ eingeführt. Das Ziel dieses Gütesiegels ist es, die BFV-Mitgliedsvereine im Verdrängungswettbewerb der verschiedenen Sportarten zu unterstützen und die Arbeit in den Vereinen zu optimieren.

Durch den Erwerb des Gütesiegels  „Silberne Raute“, das vergleichbar mit einer Zertifizierung in der freien Wirtschaft ist, kann der Verein nach außen sichtbar demonstrieren, dass er in Führung, Organisation, sozialem Engagement und in seinen Angeboten den hohen gesellschaftlichen und sportlichen Anforderungen unserer Zeit gerecht wird.

Nicht zuletzt sind die gesamten vierzig Kriterien – gegliedert in vier Kategorien – auch eine Aufzählung von Anforderungen an den modernen Fußballverein unserer Zeit. Sie sind gleichsam eine Leistungsbeschreibung für jeden Mitarbeiter in unseren Vereinen, und vor allem für die Führungskräfte.

Aufgrund der großen Akzeptanz wurde die „Silberne Raute“ um die „Goldene Raute“ und die „Goldene Raute mit Ähre“ erweitert. Die Gütesiegel werden mit der Jahreszahl, in der sie erworben wurden, verliehen. Vereine, die innerhalb von fünf Jahren die Leistungen mindestens einmal wiederholen, können im sechsten Jahr nach der Verleihung der „Silbernen Raute“ die „Goldene Raute“ erwerben. Vereine, die innerhalb von fünf Jahren die Leistungen der „Goldenen Raute“ wiederholen, können im elften Jahr nach der Verleihung der „Silbernen Raute“, die „Goldene Raute mit Ähre“ erwerben.

Erwerb des Gütesiegels Silberne Raute

Der Verein meldet seine Bewerbung bei seinem Kreis-Ehrenamtsbeauftragten an. Von diesem erhält er das Rautenheft. Darin sind vier Aufgabenfelder mit jeweils 10 Angeboten aufgeführt.

Innerhalb eines Jahres (muss nicht Kalenderjahr sein) sind insgesamt 24 Aufgaben zu erfüllen, aus jedem der vier Felder mindestens vier, wobei das erste Angebot in jedem Aufgabenfeld eine Pflichterfüllung erfordert. 

Auf Rücksprache mit dem Bezirksehrenamtsreferenten können auch besondere Leistungen des Vereines innerhalb der Aufgabenfelder adäquat anerkannt werden.

Doppelmeldungen von Personen oder Aktionen können nur gewertet werden, wenn damit auch verschiedene Aufgabenfelder erfüllt werden.

Die Jahreszahl auf der Urkunde gilt für das Jahr, in der die Raute beantragt wird und muss spätestens am 2. Januar des Folgejahres beim Kreisehrensamtsbeauftragten vorliegen.

Der Verein meldet seine Aktionen dem Kreis-Ehrenamtsbeauftragten. Dieser bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung und veranlasst die Verleihung des Gütesiegels durch den Verband.

Der Verein kann bei Wiederholung wählen, ob er eine Auszeichnung als Urkunde im Rahmen (kostenpflichtig) oder als Bestätigungsschreiben an den Verein (kostenfrei), wünscht.